ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BUSCHEK PAYROLL GMBH & CO. KG
ANBIETER: BUSCHEK PAYROLL GMBH & CO. KG , MARSBRUCHSTRASSE 133, 44287 DORTMUND
A. ALLGEMEINER TEIL
I. GELTUNGSBEREICH
(1) DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BESTEHEN AUS EINEM ALLGEMEINEN (A.) UND EINEM BESONDEREN TEIL (B.) UND REGELN DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DER BUSCHEK PAYROLL GMBH & CO. KG , MARSBRUCHSTRASSE 133, 44287 DORTMUND (NACHFOLGEND „BUSCHEK PAYROLL“ GENANNT) UND IHREN KUNDEN.
(2) DAS ANGEBOT VON BUSCHEK PAYROLL RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN UNTERNEHMER ISD § 14 BGB. UNTERNEHMER IST EINE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON ODER RECHTSFÄHIGE PERSONENGESELLSCHAFT, DIE BEI ABSCHLUSS EINES RECHTSGESCHÄFTS IN AUSÜBUNG IHRER GEWERBLICHEN ODER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT HANDELT.
(3) GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDEN ODER DRITTER FINDEN KEINE ANWENDUNG, AUCH WENN BUSCHEK PAYROLL IHRER GELTUNG IM EINZELFALL NICHT GESONDERT WIDERSPRICHT. SELBST WENN BUSCHEK PAYROLL AUF EIN SCHREIBEN, EINE E-MAIL ODER SONSTIGEN TEXT BEZUG NIMMT, DASS GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDEN ODER EINES DRITTEN ENTHÄLT ODER AUF SOLCHE VERWEIST, LIEGT DARIN KEIN EINVERSTÄNDNIS MIT DER GELTUNG JENER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
(4) SOFERN IM BESONDEREN TEIL (B.) DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ODER INDIVIDUALVERTRAGLICH NICHTS ABWEICHENDES ZWISCHEN DEN PARTEIEN VEREINBART WURDE, GELTEN DIE BESTIMMUNGEN DES ALLGEMEINEN TEILS (A.).
II. VERTRAGSABSCHLUSS
(1) SOFERN EIN VERTRAGSSCHLUSS DIREKT ZWISCHEN BUSCHEK PAYROLL ZUSTANDE KOMMT, GIBT BUSCHEK PAYROLL AUFGRUND DER VOM KUNDEN IM VORFELD GEMACHTEN ANGABEN GIBT BUSCHEK PAYROLL EIN VERBINDLICHES ANGEBOT ZUM ABSCHLUSS EINES VERTRAGS AB. DAS ANGEBOT KANN, SOFERN IN DIESEM NICHTS ANDERES BESTIMMT WURDE, INNERHALB VON 7 TAGEN VOM KUNDEN PER E-MAIL, PER FAX ODER IN SCHRIFTFORM ANGENOMMEN WERDEN.
(2) EIN ARBEITSVERTRAG IST VON DEN PARTEIEN NICHT GEWOLLT UND WIRD NICHT BEGRÜNDET.
III. HAFTUNG, HAFTUNGSGRENZEN
(1) BUSCHEK PAYROLL HAFTET – SOFERN IM BESONDEREN TEIL DIESER AGB ODER INDIVIDUALVERTRAGLICH NICHTS ANDERES GEREGELT WURDE - BEI VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT FÜR ALLE VON IHR SOWIE IHREN GESETZLICHEN VERTRETERN ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN VERURSACHTEN SCHÄDEN UNBESCHRÄNKT.
(2) BEI LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT HAFTET BUSCHEK PAYROLL IM FALL DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT UNBESCHRÄNKT.
(3) DIE VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG VON BUSCHEK PAYROLL AUF SCHADENSERSATZ (§ 536A BGB) FÜR BEI VERTRAGSSCHLUSS VORHANDENE MÄNGEL WIRD AUSGESCHLOSSEN; ABS. 1 UND 2 BLEIBEN UNBERÜHRT.
(4) IM ÜBRIGEN HAFTET BUSCHEK PAYROLL NUR, SOWEIT SIE EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT („KARDINALPFLICHT“) VERLETZT HAT. UNTER KARDINALPFLICHTEN SIND SOLCHE VERPFLICHTUNGEN ZU VERSTEHEN, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DER VERTRAGSPARTNER REGELMÄSSIG VERTRAUT UND VERTRAUEN DARF - ALSO DIE WESENTLICHEN VERTRAGLICHEN HAUPTPFLICHTEN. IN DIESEN FÄLLEN IST DIE HAFTUNG AUF DEN ERSATZ DES VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINTRETENDEN SCHADEN BESCHRÄNKT
(5) FÜR DATENVERLUST BZW. DATENVERNICHTUNG HAFTET BUSCHEK PAYROLL NUR, SOWEIT SIE DEN VERLUST BZW. DIE VERNICHTUNG VORSÄTZLICH, GROB FAHRLÄSSIG ODER AUFGRUND EINES VERSTOSSES GEGEN EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT VERURSACHT HAT. DIE HAFTUNG VON BUSCHEK PAYROLL IST DER HÖHE NACH AUF DEN SCHADEN BEGRENZT, DER AUCH IM FALL EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN DATENSICHERUNG DURCH DEN KUNDEN ENTSTANDEN WÄRE
(6) DIE HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ BLEIBT UNBERÜHRT.
(7) SÄMTLICHE ANSPRÜCHE UNTER DIESER ZIFF. III. VERJÄHREN INNERHALB VON 1 JAHR; HINSICHTLICH DES BEGINNS DER VERJÄHRUNGSFRIST FINDET § 199 ABS. 1 BGB ANWENDUNG. DIES GILT NICHT IN FÄLLEN DER HAFTUNG WEGEN VORSATZ, GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, BEI PERSONENSCHÄDEN ODER IN FÄLLEN ZWINGENDER HAFTUNG, Z.B. NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ.
IV. VERTRAGSLAUFZEIT UND VERTRAGSBEENDIGUNG
(1) SOFERN ZWISCHEN DEN PARTEIEN NICHTS ABWEICHENDES VEREINBART, WIRD DER VERTRAG ZUNÄCHST FÜR DIE VERTRAGLICH VEREINBARTE GRUNDLAUFZEIT VON DREI MONATEN GESCHLOSSEN. DANACH VERLÄNGERT SICH DER VERTRAG AUTOMATISCH UM JEWEILS EINEN WEITEREN VERTRAGSTURNUS VON 3 MONATEN (VERLÄNGERUNGSZEITRAUM), SOFERN ER NICHT VON EINEM VERTRAGSPARTNER MIT EINER FRIST VON VIER WOCHEN ZUM ABLAUF DER GRUNDLAUFZEIT ODER EINES VERLÄNGERUNGSZEITRAUMS SCHRIFTLICH GEKÜNDIGT WIRD.
(2) DAS RECHT DER VERTRAGSPARTNER ZUR KÜNDIGUNG DES VERTRAGES AUS WICHTIGEM GRUND BLEIBT UNBERÜHRT. EINWICHTIGER GRUND LIEGT FÜR EINEN VERTRAGSPARTNER INSBESONDERE VOR, WENN DER ANDERE VERTRAGSPARTNER GEGENWESENTLICHE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES VERSTÖSST UND DER VERTRAGSVERSTOSS NICHT INNERHALB VON ZWEI WOCHEN NACH SCHRIFTLICHER AUFFORDERUNG ABGESTELLT WIRD, SOFERN EINE SOLCHE FRIST BZW. AUFFORDERUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER SCHWERE DER PFLICHTVERLETZUNG ODER DER SONSTIGEN UMSTÄNDE NICHT AUSNAHMSWEISE ENTBEHRLICH IST
(3) EINE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH ERFOLGEN.
V. HÖHERE GEWALT
(1) KEINE DER PARTEIEN IST ZUR ERFÜLLUNG DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNGEN IM FALL UND FÜR DIE DAUER HÖHERER GEWALT VERPFLICHTET. INSB. FOLGENDE UMSTÄNDE SIND ALS HÖHERE GEWALT IN DIESEM SINNE ANZUSEHEN:
- VON DER PARTEI NICHT ZU VERTRETENDE(S) FEUER/EXPLOSION/ÜBERSCHWEMMUNG;
- KRIEG, MEUTEREI, BLOCKADE, EMBARGO;
- ÜBER 6 WOCHEN ANDAUERNDER UND VON DER PARTEI NICHT SCHULDHAFT HERBEIGEFÜHRTER ARBEITSKAMPF;
- NICHT VON EINER PARTEI BEEINFLUSSBARE TECHNISCHE PROBLEME DES INTERNETS ODER VON INTERNETPLATTFORMEN;
DIES GILT NICHT, SOFERN UND SOWEIT BUSCHEK PAYROLL DIE TELEKOMMUNIKATIONSLEISTUNG SELBST MIT ANBIETET.
(2) JEDE PARTEI HAT DIE ANDERE ÜBER DEN EINTRITT EINES FALLS HÖHERER GEWALT UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH BZW. PER E-MAIL ODER PER FAX IN KENNTNIS ZU SETZEN.
(3) SOLANGE BUSCHEK PAYROLL AUF DIE MITWIRKUNG ODER INFORMATIONEN DES KUNDEN WARTET ODER (B) DURCH STREIKS ODER AUSSPERRUNGEN IN DRITTBETRIEBEN ODER IM BETRIEB VON BUSCHEK PAYROLL (IM LETZTEREN FALL JEDOCH NUR, WENN DER ARBEITSKAMPF RECHTMÄSSIG IST), BEHÖRDLICHES EINGREIFEN, GESETZLICHE VERBOTE ODER ANDERE UNVERSCHULDETE UMSTÄNDE IN IHREN LEISTUNGEN BEHINDERT IST (,,HÖHERE GEWALT“), GELTEN LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN UM DIE DAUER DER BEHINDERUNG UND UM EINE ANGEMESSENE ANLAUFZEIT NACH ENDE DER BEHINDERUNG (,,AUSFALLZEIT“) ALS VERLÄNGERT UND ES LIEGT FÜR DIE DAUER DER AUSFALLZEIT KEINE PFLICHTVERLETZUNG VOR. BUSCHEK PAYROLL TEILT DEM KUNDEN DERARTIGE BEHINDERUNGEN UND IHRE VORAUSSICHTLICHE DAUER UNVERZÜGLICH MIT. DAUERT DIE HÖHERE GEWALT UNUNTERBROCHEN LÄNGER ALS 3 MONATE AN, WERDEN BEIDE PARTEIEN VON IHREN LEISTUNGSPFLICHTEN FREI.
VI. AUFTRAGSMATERIALIEN
(1) SOFERN NICHTS ANDERES VEREINBART, BLEIBT BUSCHEK PAYROLL INHABERIN ALLER MATERIALIEN, DIE DURCH GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE ODER SCHUTZRECHTSÄHNLICHE POSITIONEN GLEICH WELCHER ART (Z.B PATENTRECHTE, MARKENRECHTE, GEBRAUCHS- UND GESCHMACKSMUSTERRECHTE, URHEBERRECHTE) UND GLEICH OB EINGETRAGEN ODER NICHT („GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE“), GESCHÜTZT SIND ODER GESCHÜTZT WERDEN KÖNNEN („MATERIALIEN“) UND IHR ZUM ZEITPUNKT DES ABSCHLUSSES DIESES VERTRAGS ZUSTEHEN ODER VON IHR (ODER VON DRITTEN IN IHREM AUFTRAG) NACH ABSCHLUSS DES VERTRAGS ENTWICKELT WERDEN. ENTSPRECHENDES GILT FÜR BEARBEITUNGEN, ÄNDERUNGEN UND WEITERENTWICKLUNGEN.
(2) MIT DER ÜBERGABE DIESER MATERIALIEN RÄUMT BUSCHEK PAYROLL DEM KUNDEN AN DEN UNTER DIESEM VERTRAG GELIEFERTEN MATERIALIEN EIN NICHT-AUSSCHLIESSLICHES, DAUERHAFTES, NICHT ÜBERTRAGBARES RECHT EIN, DIESE ZU NUTZEN, SOWEIT SICH DIES AUS DEM ZWECK DES VERTRAGS ERGIBT.
(3) DER KUNDE BLEIBT INHABER ALLER MATERIALIEN, DIE IHM ZUM ZEITPUNKT DES ABSCHLUSSES DIESES VERTRAGS ZUSTEHEN ODER VON IHM (ODER VON DRITTEN IN SEINEM AUFTRAG) NACH ABSCHLUSS DIESES VERTRAGS ENTWICKELT WERDEN („KUNDEN-MATERIALIEN“). ENTSPRECHENDES GILT FÜR BEARBEITUNGEN, ÄNDERUNGEN UND WEITERENTWICKLUNGEN. SOFERN DIESE VON BUSCHEK PAYROLL VORGENOMMEN WERDEN, ERFOLGEN SIE ZUR AUSSCHLIESSLICHEN NUTZUNG UND VERWERTUNG DURCH DEN KUNDEN. DER NACHFOLGENDE ABS. 4 FINDET HIERFÜR ENTSPRECHENDE ANWENDUNG. DER KUNDE RÄUMT BUSCHEK PAYROLL EIN AUF DEN ZEITRAUM UND DEN ZWECK DER VERTRAGSDURCHFÜHRUNG BEGRENZTES, NICHT-AUSSCHLIESSLICHES, NICHT ÜBERTRAGBARES RECHT ZUR NUTZUNG DER KUNDEN -MATERIALIEN EIN
(4) MIT VOLLSTÄNDIGER BEZAHLUNG DER VEREINBARTEN VERGÜTUNG RÄUMT BUSCHEK PAYROLL DEM KUNDEN AN DEN VERTRAGLICH FÜR DEN KUNDEN ERSTELLTEN UND ALS SOLCHE IN DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG GEKENNZEICHNETEN MATERIALIEN – SOFERN NICHT ANDERS VEREINBART - EIN EINFACHES, UNBEFRISTETES, INHALTLICH UND RÄUMLICH UNBESCHRÄNKTES, ÜBERTRAGBARES RECHT EIN, DIE BETREFFENDEN MATERIALIEN UMFASSEND ZU NUTZEN UND ZU VERWERTEN.
VII. VERGÜTUNG, MINDESTABNAHME
(1) DER KUNDE BEZAHLT BUSCHEK PAYROLL DIE VEREINBARTE VERGÜTUNG ZUZÜGLICH DER GÜLTIGEN GESETZLICHEN MEHRWERTSTEUER. PREISE, VERGÜTUNGEN UND MINDESTABNAHMEKONTINGENTE ERGEBEN SICH AUF BASIS DER JEWEILS AKTUELLEN GÜLTIGEN PREISÜBERSICHT DER BUSCHEK PAYROLL UND/ODER AUS DEN INDIVIDUELLEN VERTRAGLICHEN VEREINBARUNGEN BZW. DEM JEWEILS ZU GRUNDE LIEGENDEN ANGEBOT VON BUSCHEK PAYROLL SOWEIT NICHTS ANDERWEITIGES INDIVIDUALVERTRAGLICH GEREGELT IST.
(2) SOFERN EINE BERECHNUNG NACH AUFWAND VEREINBART IST, KANN MONATLICH NACHLAUFEND ABGERECHNET WERDEN.
(3) BEI FESTPREISVEREINBARUNG GELTEN FOLGENDE ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN:SOFERN IM ANGEBOT DER BUSCHEK PAYROLL INDIVIDUALVERTRAGLICH NICHT ANDERS VERMERKT BZW. VEREINBART WURDE, RECHNET BUSCHEK PAYROLL 25% DES AUFTRAGSVOLUMENS NACH BEAUFTRAGUNG SOWIE 50% NACH HÄLFTIGEN PROJEKTZEITRAUM AB. ZWISCHENABRECHNUNGEN SIND IMMER VORBEHALTEN.
(4) SOFERN DIE BERECHNUNG EINES FESTPREISES VEREINBART IST UND SICH NACH FERTIGSTELLUNG DES AUFTRAGS ZEIGT, DASS DIE REALISIERUNG ZU EINEM UNVORHERGESEHENEN AUFWAND FÜHRT, KANN BUSCHEK PAYROLL EINE ANPASSUNG DES AUFTRAGSPREISES VERLANGEN.
(7) ANFALLENDE REISEKOSTEN UND SPESEN HAT DER KUNDE, INKL. MWST., ZU TRAGEN. BUSCHEK PAYROLL BERECHNET DIESE ZU DEN IN DER AKTUELLEN PREISLISTE AUSGEWIESENEN SÄTZEN.
VII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) JEDE RECHNUNG WIRD NACH RECHNUNGSSTELLUNG SOFORT, NETTO OHNE ABZUG, ZUR ZAHLUNG FÄLLIG. ZAHLUNGSZIEL BETRÄGT 14 TAGE.
(2) BEI ÜBERSCHREITEN VON ZAHLUNGSZIELEN IST BUSCHEK PAYROLL BERECHTIGT, VERZUGSZINSEN IN HÖHE DER GESETZLICHEN REGELUNGEN DES § 288 II BGB VERLANGEN.
(3) EINE AUFRECHNUNG IST FÜR KUNDEN NUR MIT RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLTEN ODER UNBESTRITTENEN FORDERUNGEN ZULÄSSIG.
VIII. ABNAHME
(1) SOFERN BUSCHEK PAYROLL EINE WERKLEISTUNG SCHULDET, GELTEN NACHFOLGENDE REGELUNGEN IN BEZUG AUF DIE ABNAHME. FÜR ABGRENZBARE TEILLEISTUNGEN KANN BUSCHEK PAYROLL DIE DURCHFÜHRUNG VON TEILABNAHMEN VERLANGEN. IN DIESEM FALL GILT DIE GESAMTLEISTUNG MIT DER LETZTEN TEILABNAHME ALS ABGENOMMEN.
(2) BUSCHEK PAYROLL ERKLÄRT DEM KUNDEN GEGENÜBER DIE ABNAHMEFÄHIGKEIT DER LEISTUNG. NACH DIESER ERKLÄRUNG HAT DAS UNTERNEHMEN DIE JEWEILIGE LEISTUNG SOFORT ZU PRÜFEN UND INNERHALB VON 10 TAGEN DIE ABNAHME ZU ERKLÄREN. DIE ABNAHME IST ZU ERKLÄREN, WENN DIE LEISTUNG IN WESENTLICHEN TEILEN DEN IN DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG VEREINBARTEN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT. ANSONSTEN WERDEN DIE ABNAHME HINDERNDEN MÄNGEL INNERHALB ANGEMESSENER FRIST BESEITIGT UND DIE ABNAHME SODANN ERNEUT DURCHGEFÜHRT.
(3) DIE ABNAHME GILT VOM UNTERNEHMEN AUCH MIT UNTERZEICHNUNG VON TEILSCHRITTEN ALS ERKLÄRT. GLEICHES GILT, WENN DAS UNTERNEHMEN DIE LEISTUNG NICHT INNERHALB VORGENANNTER FRIST ALS ABGENOMMEN ERKLÄRT, SOFERN ER NICHT GLEICHZEITIG ABNAHME HINDERNDE MÄNGEL RÜGT.
(4) DIE ABNAHME GILT AUCH ALS ERTEILT, SOBALD DAS UNTERNEHMEN DIE WERKE BZW. LEISTUNGEN IM ECHTBETRIEB NUTZT.
IX. AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
(1) DER BUSCHEK PAYROLL – IM ORIGINAL – ÜBERLASSENE DOKUMENTE, ZEICHNUNG, KLISCHEES, REINZEICHNUNGEN, STEMPEL, FOTOVORLAGEN USW. WERDEN VON DIESER SORGFÄLTIG BEHANDELT UND VERWAHRT. DIE RÜCKSENDUNG ERFOLGT NUR AUF AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH DES KUNDEN UND AUSSCHLIESSLICH AUF DESSEN RECHNUNG UND GEFAHR.
(2) SOWEIT OBJEKTE LEDIGLICH IN FORM VON KOPIEN ODER ABLICHTUNGEN ÜBERLASSEN WERDEN; BZW. VON DER BUSCHEK PAYROLL SELBST KOPIEN ODER ABLICHTUNGEN DIESER OBJEKTE GEFERTIGT WERDEN, BESTEHT EIN RÜCKGABERECHT DES KUNDEN NUR, SOWEIT DIESER DIES OBJEKTGEGENSTÄNDLICH VOR KOPIENFERTIGUNG FESTGELEGT HAT.
(3) EINE ETWAIGE AUFBEWAHRUNGSPFLICHT DER BUSCHEK PAYROLL GEGENÜBER DEM KUNDE FÜR ZURÜCKBEHALTENE GEGENSTÄNDE IM SINNE OBIGER REGELUNGEN ERLISCHT SPÄTESTENS 12 MONATE NACH BEENDIGUNG DES AUFTRAGS, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG.
X. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
(1) AUF DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS FINDET DEUTSCHES MATERIELLES RECHT UNTER AUSSCHLUSS DES UN-KAUFRECHTS ANWENDUNG.
(2) NEBENBESTIMMUNGEN AUSSERHALB EINES VERTRAGS UND SEINER ANLAGEN BESTEHEN GRUNDSÄTZLICH NICHT. ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN EINES VERTRAGES UND DER ANHÄNGE BEDÜRFEN DER ZU IHRER WIRKSAMKEIT DER SCHRIFTFORM. DIES GILT AUCH FÜR DIE ABBEDINGUNG DES SCHRIFTFORMERFORDERNISSES.
(3) DIE ETWAIGE UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS BEEINTRÄCHTIGT NICHT DIE GÜLTIGKEIT DES ÜBRIGEN VERTRAGSINHALTS.
(4) ERGEBEN SICH IN DER PRAKTISCHEN ANWENDUNG DIESER AGB LÜCKEN, DIE DIE VERTRAGSPARTNER NICHT VORGESEHEN HABEN, ODER WIRD DIE UNWIRKSAMKEIT EINER REGELUNG ISD ABS. 3 RECHTSKRÄFTIG ODER VON BEIDEN PARTEIEN ÜBEREINSTIMMEND FESTGESTELLT, SO VERPFLICHTEN SIE SICH, DIESE LÜCKE ODER UNWIRKSAME REGELUNG IN SACHLICHER, AM WIRTSCHAFTLICHEN ZWECK DES VERTRAGES ORIENTIERTER ANGEMESSENER WEISE AUSZUFÜLLEN BZW. ZU ERSETZEN.
(5) AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND IST, SOFERN NICHT EINE NORM ZWINGEND EINEN ANDEREN GERICHTSSTAND ANORDNET, DAS FÜR DEN SITZ VON BUSCHEK PAYROLL ZUSTÄNDIGE GERICHT.
B. BESONDERE REGELUNGEN
I. BESONDERE REGELUNGEN ZU PAYROLL- UND LOHNBUCHHALTUNGSLEISTUNGEN
1. VERTRAGSGEGENSTAND
(A) BUSCHEK PAYROLL BIETET INSBESONDERE DAS PAYROLL-INTERIMSMANAGEMENT, DAS PAYROLL KRISENMANAGEMENT UND DIE KLASSISCHE LOHNBUCHHALTUNG.
(B) DIE VERTRAGLICH VEREINBARTEN DIENSTLEISTUNGEN SIND STEUERLICHE HILFESTELLUNG GEM. STEUERBERATUNGSGESETZ GEBEN UND KEINE STEUERLICHE UND ODER RECHTLICHE BERATUNG.
(C) FÜR DIE ABGABEN DER SOZIALVERSICHERUNG ODER STEUERLICHE BELANGE TRÄGT DER KUNDE SELBST SORGE UND STELLT DEN BUSCHEK PAYROLL VON EVENTUELLEN VERPFLICHTUNGEN FREI.
2. LEISTUNGSUMFANG, PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
(A) DER INHALT DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN LEISTUNGEN ERGIBT SICH AUS DEN AUFTRAGSDOKUMENTEN.
(B) BUSCHEK PAYROLL WIRD DEN KUNDEN IN REGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN ÜBER DAS ERGEBNIS IHRER TÄTIGKEIT IN KENNTNIS SETZEN. DIE PARTEIEN KÖNNEN IM VERTRAG EINEN ZEITPLAN FÜR DIE LEISTUNGSERBRINGUNG UND EINEN GEPLANTEN ENDTERMIN FÜR DIE BEENDIGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN VEREINBAREN.
(C) IST BUSCHEK PAYROLL DIE VERTRAGLICH GESCHULDETE ERBRINGUNG EINES AUFTRAGS TATSÄCHLICH NICHT MÖGLICH, SO HAT SIE DEN KUNDEN UNVERZÜGLICH DARÜBER IN KENNTNIS ZU SETZEN.
(D) BUSCHEK PAYROLL STELLT DIE ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG ERFORDERLICHEN GERÄTSCHAFTEN UND DAS NÖTIGE PERSONAL, UND ERBRINGT DIE LEISTUNG IN IHREN RÄUMLICHKEITEN, SOFERN DER KUNDE NICHT ÜBER ENTSPRECHENDES GERÄT ODER RÄUMLICHKEITEN VERFÜGT, ES SEIN DENN INDIVIDUALVERTRAGLICH IST ETWAS ANDERES VEREINBART. DIE PARTEIEN SIND BEMÜHT, NACH BESTEM WISSEN UND GEWISSEN DEN VERTRAGSPARTNER BEI DER ERBRINGUNG DER JEWEILIGEN VERPFLICHTUNG DURCH ÜBERLASSEN VON INFORMATIONEN, AUSKÜNFTEN ODER ERFAHRUNGEN ZU UNTERSTÜTZEN, UM EINEN REIBUNGSLOSEN UND EFFIZIENTEN ARBEITSABLAUF FÜR BEIDE PARTEIEN ZU GEWÄHRLEISTEN.
(E) DIE PARTEIEN KÖNNEN BEIM JEWEILS ANDEREN VERTRAGSPARTNER IN SCHRIFTLICHER FORM ÄNDERUNGEN DES VEREINBARTEN LEISTUNGSUMFANGS BEANTRAGEN. NACH ERHALT EINES ÄNDERUNGSANTRAGS WIRD DER EMPFÄNGER PRÜFEN, OB UND ZU WELCHEN BEDINGUNGEN DIE ÄNDERUNG DURCHFÜHRBAR IST UND DEM ANTRAGSTELLER DIE ZUSTIMMUNG BZW. ABLEHNUNG UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH MITTEILEN UND GEGEBENENFALLS BEGRÜNDEN. ERFORDERT EIN ÄNDERUNGSANTRAG DES KUNDEN EINE UMFANGREICHE ÜBERPRÜFEN, KANN DER ÜBERPRÜFUNGSAUFWAND HIERFÜR VON BUSCHEK PAYROLL BEI VORHERIGER ANKÜNDIGUNG BERECHNET WERDEN, SOFERN DER KUNDE DENNOCH AUF DER ÜBERPRÜFUNG DES ÄNDERUNGSANTRAGES BESTEHT. GGF. WERDEN DIE FÜR EINE ÜBERPRÜFUNG UND/ODER EINE ÄNDERUNG ERFORDERLICHEN VERTRAGLICHEN ANPASSUNGEN DER VEREINBARTEN BEDINGUNGEN UND LEISTUNGEN IN EINER ÄNDERUNGSVEREINBARUNG SCHRIFTLICH FESTGELEGT UND KOMMEN ENTSPRECHEND DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUSTANDE.
II. REGELUNGEN ZU UNTERNEHMENSBERATUNGSLEISTUNGEN
1. LEISTUNGEN BEI UNTERNEHMENSBERATUNGEN
(A) IST GEGENSTAND DES VERTRAGES IST EINE UNTERNEHMENSBERATUNG (Z.B. HR-BERATUNG, PERSONALPLANUNG, PERSONALVERWALTUNG UND -KOMMUNIKATION, BERATUNG ZU GREENFIELD- ODER BROWNFIELDPROJEKTEN), WIR DIESE AUF DIENSTVERTRAGSBASIS DURCHGEFÜHRT. TÄTIGKEIT VON BUSCHEK PAYROLL BESTEHT – SOFERN NICHT IM EINZELFALL ETWAS ANDERES VEREINBART WIRD – IN DER UNABHÄNGIGEN UND WEISUNGSFREIEN BERATUNG DES KUNDEN ALS DIENSTLEISTUNG.
(B) EIN KONKRETER ERFOLG WIRD WEDER GESCHULDET NOCH GARANTIERT. DER KUNDE ENTSCHEIDET IN ALLEINIGER VERANTWORTUNG ÜBER DEN ZEITPUNKT SOWIE ART UND UMFANG DER UMSETZUNG DER VON DER BUSCHEK PAYROLL EMPFOHLENEN MASSNAHMEN. DIES GILT SELBST DANN, WENN DIE BUSCHEK PAYROLL DIE UMSETZUNG VON PLANUNGEN ODER MASSNAHMEN DURCH DEN KUNDEN BEGLEITET. PROJEKTLEITUNG UND VERANTWORTUNG LIEGEN INSOFERN AUSSCHLIESSLICH BEI DEM KUNDE
(C) MÜNDLICHE ODER FERNMÜNDLICHE AUSKÜNFTE, ERKLÄRUNGEN, BERATUNGEN ODER EMPFEHLUNGEN DER BUSCHEK PAYROLL ERFOLGEN STETS NACH BESTEM WISSEN UND GEWISSEN. SIE SIND JEDOCH NUR DANN VERBINDLICH, WENN SIE SCHRIFTLICH BESTÄTIGT WERDEN.
(D) DIE AUFGABENSTELLUNG, DIE VORGEHENSWEISE UND DIE ART DER ARBEITSERGEBNISSE SIND DURCH DAS ANGEBOT DER BUSCHEK PAYROLL FESTGELEGT, SOWEIT SIE NICHT IN DEN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNGEN DER BETEILIGTEN GEREGELT SIND. ÄNDERUNGEN, ERGÄNZUNGEN ODER ERWEITERUNGEN DER AUFGABENSTELLUNG, DER VORGEHENSWEISE UND DER ART DER ARBEITSERGEBNISSE BEDÜRFEN EINER BESONDEREN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG. SOWEIT DIE BUSCHEK PAYROLL DIE NOTWENDIGKEIT VON ZUSATZ- ODER ERGÄNZUNGSTÄTIGKEITEN IN SONSTIGER EINDEUTIGER WEISE ANGEZEIGT HAT, ERFOLGT EINE AUFTRAGSERWEITERUNG AUCH DADURCH, DASS DER KUNDE IN DEREN KENNTNIS DER AUFNAHME DER ZUSATZ- ODER ERGÄNZUNGSTÄTIGKEIT NICHT UNVERZÜGLICH IN EINDEUTIGER WEISE WIDERSPROCHEN HAT.
(E) DIE BUSCHEK PAYROLL DARF DIE VOM KUNDE MITGETEILTEN INFORMATIONEN BZW. ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UNTERLAGEN SOWIE DAS ÜBERMITTELTE ZAHLENMATERIAL BEI IHRER TÄTIGKEIT ALS VOLLSTÄNDIG UND RICHTIG BEI DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG ZUGRUNDE LEGEN. ZUR ÜBERPRÜFUNG DER RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER ORDNUNGSGEMÄSSHEIT ODER ZUR DURCHFÜHRUNG EIGENER RECHERCHEN IST DIE BUSCHEK PAYROLL NICHT VERPFLICHTET. DIES GILT AUCH DANN, WENN IHM RAHMEN DES ERTEILTEN AUFTRAGES VON DER BUSCHEK PAYROLL PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNGEN ODER WERTERMITTLUNGEN VORZUNEHMEN SIND, DIE ALLEIN AN DIE VOM KUNDE MITGETEILTEN INFORMATIONEN, ANGABEN UND UNTERLAGEN ANKNÜPFEN UND NICHT DEREN ÜBERPRÜFUNG ZUM INHALT HABEN.
(F) DIE ERBRINGUNG RECHTS- ODER STEUERBERATENDER TÄTIGKEITEN IST ALS VERTRAGSINHALT AUSGESCHLOSSEN.
(G) DIE WEITERGABE ODER PRÄSENTATION SCHRIFTLICHER AUSARBEITUNGEN ODER ERGEBNISSE DER BUSCHEK PAYROLL GEGENÜBER DRITTEN -AUCH MIT DEM KUNDE VERBUNDENE UNTERNEHMEN – BEDÜRFEN DER VORHERIGEN ZUSTIMMUNG VON DER BUSCHEK PAYROLL UND ERFOLGEN ALLEIN IM INTERESSE UND IM AUFTRAG DES KUNDEN. DER DRITTE WIRD HIERDURCH NICHT IN DEN ETWAIGEN SCHUTZBEREICH DES AUFTRAGES ZWISCHEN DEM KUNDE UND DER BUSCHEK PAYROLL EINBEZOGEN. DIES GILT AUCH DANN, WENN DER DRITTE GANZ ODER TEILWEISE DIE VERGÜTUNG DER TÄTIGKEIT VON DER BUSCHEK PAYROLL FÜR DEN KUNDE TRÄGT ODER DIESE VOLLSTÄNDIG ÜBERNIMMT.
(H) DIE BUSCHEK PAYROLL DARF VERTRAGLICHE VERPFLICHTUNGEN NACH FREIEM ERMESSEN DURCH FACHKUNDIGE DRITTE ERFÜLLEN LASSEN.
(I) DIE BERÜCKSICHTIGUNG AUSLÄNDISCHEN RECHTS BEI AUFTRAGSAUSFÜHRUNG DURCH BUSCHEK PAYROLL IST VORBEHALTLICH EINER ANDERWEITIGEN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN.
2. PFLICHTEN DES KUNDEN
(A) DER KUNDE VERPFLICHTET SICH, DIE TÄTIGKEIT DER BUSCHEK PAYROLL NACH KRÄFTEN ZU UNTERSTÜTZEN. INSBESONDERE SCHAFFT DER KUNDE UNENTGELTLICH ALLE VORAUSSETZUNGEN IM BEREICH SEINER BETRIEBSSPHÄRE, DIE ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG ERFORDERLICH SIND.
(B) DER KUNDE STELLT DER BUSCHEK PAYROLL DIE ZUR AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN RECHTZEITIG, VOLLSTÄNDIG UND INHALTLICH ZUTREFFEND ZUR VERFÜGUNG. ENTSPRECHENDES GILT FÜR DIE UNTERRICHTUNG ÜBER ALLE VORGÄNGE UND UMSTÄNDE, DIE FÜR DIE AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS VON BEDEUTUNG SEIN KÖNNEN.
(C) UNTERLÄSST DER KUNDE EINE IHM OBLIEGENDE MITWIRKUNG, SO HAT ER DADURCH ENTSTEHENDE AUSFALL- / WARTEZEITEN, DIE DOKUMENTIERT WERDEN, GESONDERT ZU VERGÜTEN. FÜR DIE VERGÜTUNG GELTEN DIE AUSFÜHRUNGEN ZU ZIFFER 3 UND 4 DIESER BESTIMMUNGEN ENTSPRECHEND. DARÜBER HINAUS IST DIE BUSCHEK PAYROLL NACH SETZEN EINER ANGEMESSENEN NACHFRIST ZUR AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG DES VERTRAGES BERECHTIGT. BIS DAHIN ERBRACHTE LEISTUNGEN UND KOSTEN WERDEN ENTSPRECHEND DEN REGELUNGEN ZU ZIFFER 3 UND 4 ABGERECHNET. DER BUSCHEK PAYROLL BLEIBEN SCHADENSERSATZANSPRÜCHE VORBEHALTEN.
(D) DER KUNDE STELLT BUSCHEK PAYROLL AUF VERLANGEN EINE VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG AUS, IN DER BESTÄTIGT WIRD, DASS DIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG UND RICHTIG SIND UND IHM KEINE ANHALTSPUNKTE VORLIEGEN BZW. BEKANNT SIND, WELCHE GEEIGNET SIND, DEREN VOLLSTÄNDIGKEIT UND RICHTIGKEIT IN FRAGE ZU STELLEN.
(E) DER KUNDE STEHT DAFÜR EIN, DASS DIE IM RAHMEN DES AUFTRAGS VOM BUSCHEK PAYROLL GEFERTIGTEN BERICHTE, ORGANISATIONSPLÄNE, ENTWÜRFE, ZEICHNUNGEN, AUFSTELLUNGEN UND BERECHNUNGEN NUR FÜR DIE VERTRAGLICH VEREINBARTEN ZWECKE VERWANDT UND NICHT OHNE AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG IM EINZELFALL VERVIELFÄLTIGT, BEARBEITET, ÜBERSETZT, NACHGEDRUCKT, WEITERGEGEBEN ODER VERBREITET WERDEN. SOWEIT ARBEITSERGEBNISSE URHEBERRECHTSFÄHIG SIND, BLEIBT BUSCHEK PAYROLL ALLEINIGER URHEBER. DER KUNDE ERHÄLT IN DIESEN FÄLLEN DAS FÜR DEN VERTRAGSZWECK NUR DURCH SATZ 1 EINGESCHRÄNKTE, IM ÜBRIGEN ZEITLICH UND ÖRTLICH UNBESCHRÄNKTE, UNWIDERRUFLICHE, AUSSCHLIESSLICHE UND NICHT ÜBERTRAGBARE NUTZUNGSRECHT AN DEN ARBEITSERGEBNISSEN.
III. BESONDERE REGELUNGEN ZU PERSONALVERMITTLUNGEN
1. LEISTUNGEN
BUSCHEK PAYROLL BIETET LEISTUNGEN DES PERSONALMANAGEMENT, INSBESONDERE DIE PERSONALPLANUNG, PERSONALBESCHAFFUNG, PERSONALVERWALTUNG UND -KOMMUNIKATION, ENTLOHNUNGSMANAGEMENT UND DAS PERSONALCONTROLLING. BEI DER VERMITTLUNG VON PERSONAL GELTEN NACHFOLGENDE BESONDERE BESTIMMUNGEN. DIE BUSCHEK PAYROLL STELLT DEM KUNDE EXPOSEES, LEBENSLÄUFE UND/ODER ÄHNLICHE INFORMATIONEN ÜBER GEEIGNETE KANDIDATEN FÜR AUSGEWÄHLTE POSITIONEN ZUR VERFÜGUNG. BEVOR DEM KUNDE DIE OBEN GENANNTEN INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, TRIFFT DIE BUSCHEK PAYROLL EINE VORAUSWAHL UND PRÜFT DIE GRUNDSÄTZLICHE EIGNUNG DER KANDIDATEN. AUF WUNSCH KANN DIE BUSCHEK PAYROLL DEM KUNDE WEITERE INFORMATIONEN (Z. B. ZEUGNISSE, KÜNDIGUNGSFRISTEN UND GEHALTSVORSTELLUNGEN) ÜBER DEN KANDIDATEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN.
2. LEISTUNGEN BZW. PFLICHTEN DES KUNDEN
(A) DER KUNDE HAT SICHERZUSTELLEN, DASS DIE BUSCHEK PAYROLL ALLE FÜR DIE ERBRINGUNG DER ÜBERNOMMENEN LEISTUNGEN ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN RECHTZEITIG ZUR VERFÜGUNG STEHEN.
(B) DIE DEM KUNDEN VON DER BUSCHEK PAYROLL ÜBERLASSENEN UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN ZU KANDIDATEN SIND AUSSCHLIESSLICH FÜR DEN JEWEILIGEN KUNDEN BESTIMMT. DER KUNDE IST NICHT BERECHTIGT, DIE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN ÜBER DIE KANDIDATEN – WEDER IM ORIGINAL NOCH IN KOPIE – AN DRITTE WEITERZUGEBEN.
(C) DER KUNDE HAT DER BUSCHEK PAYROLL UNVERZÜGLICH (SPÄTESTENS 14 KALENDERTAGE) NACH VERTRAGSSCHLUSS SCHRIFTLICH DAVON IN KENNTNIS ZU SETZEN, DASS MIT DEM VON DER BUSCHEK PAYROLL VORGESCHLAGENEN KANDIDATEN EIN VERTRAG GESCHLOSSEN WORDEN IST. WEITERHIN IST DIE BUSCHEK PAYROLL ÜBER DIE EINZELHEITEN DES VERTRAGS UND INSBESONDERE DAS VEREINBARTE BRUTTOGEHALT I. S. D. B. III. NR. 3 C) DER AGB SCHRIFTLICH IN KENNTNIS ZU SETZEN. NACH AUFFORDERUNG IST DER BUSCHEK PAYROLL EINE KOPIE DES ABGESCHLOSSENEN VERTRAGS DURCH DEN KUNDE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.
(D) DIE ABSCHLIESSENDE PRÜFUNG DER EIGNUNG DES KANDIDATEN, INSBESONDERE DIE PRÜFUNG VON REFERENZEN, ZEUGNISSEN UND ANDEREN QUALIFIKATIONEN, OBLIEGT DEM KUNDEN.
(E) EVENTUELL ANFALLENDE REISEKOSTEN FÜR KANDIDATEN, DIE ENTSTEHEN, DAMIT SICH DIESE VOR ORT BEIM SUCHENDEN UNTERNEHMEN PRÄSENTIEREN, SIND DURCH DEN KUNDEN DIREKT ZU BEGLEICHEN.
3. HONORAR
(A) WURDE ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DER BUSCHEK PAYROLL KEINE GESONDERTE HONORARVEREINBARUNG GETROFFEN UND SCHLIESST DER KUNDE MIT EINEM VON DER BUSCHEK PAYROLL VORGESCHLAGENEN KANDIDATEN EINEN VERTRAG ZUR FESTEINSTELLUNG ODER FÜR EIN ANDERES VERTRAGSVERHÄLTNIS AB, BETRÄGT DAS HONORAR EIN DRITTEL (33,33%) DES MIT DEM KANDIDATEN VEREINBARTEN JÄHRLICHEN BRUTTOGEHALTS (ERFOLGSHONORAR).
(B) BEI EINEM PAUSCHALAUFTRAG ZAHLT DER KUNDE DAS VEREINBARTE HONORAR FÜR DIE SUCHLEISTUNG NACH PROJEKTABSCHNITTEN. DAS FESTGELEGTE GESAMTHONORAR WIRD DANN IN DER REGEL IN DREI RATEN FÄLLIG: 25% BEI VERTRAGSABSCHLUSS, 50% BEI DER PRÄSENTATION VON KANDIDATEN UND 25 % BEI ARBEITSVERTRAGSABSCHLUSS MIT EINEM KANDIDATEN.
(C) DAS JÄHRLICHE BRUTTOGEHALT BERECHNET SICH AUS SÄMTLICHEN VERGÜTUNGSBESTANDTEILEN. INSBESONDERE ZÄHLEN HIERZU DIE ERFOLGSUNABHÄNGIGEN UND/ODER ERFOLGSABHÄNGIGEN BESTANDTEILE. ERFOLGSUNABHÄNGIGE GEHALTSZUSAGEN, WIE BEISPIELSWEISE EINMALZAHLUNGEN, GELDWERTE VORTEILE ODER ZULAGEN WERDEN MIT IHREM STEUERLICHEN WERT ANGESETZT. ERFOLGSABHÄNGIGE GEHALTSZULAGEN, WIE BEISPIELSWEISE TANTIEMEN, BONI ODER GEWINNANTEILE, WERDEN MIT IHREM NORMALERWEISE ZU ERWARTENDEN ODER ÜBLICHEN WERT ANGESETZT. SACHLEISTUNGEN WERDEN MIT IHREM GELDWERTEN VORTEIL ANGESETZT. BEI ANDEREN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN ALS VERTRÄGEN ZUR FESTANSTELLUNG BERECHNET SICH DAS BRUTTOGEHALT ANHAND DER NORMALERWEISE ZU ERWARTENDEN ODER ÜBLICHEN VERGÜTUNG.
(D) WIRD INNERHALB VON 24 MONATEN NACH DEM ERSTMALIGEN ERHALT VON UNTERLAGEN ÜBER DEN KANDIDATEN DURCH DIE BUSCHEK PAYROLL ODER IM FALLE DER VORSTELLUNG EINES KANDIDATEN DURCH DIE BUSCHEK PAYROLL ODER NACH EINEM DURCH DIE BUSCHEK PAYROLL VERMITTELTEN VORSTELLUNGSTERMIN MIT DEM KANDIDATEN ODER NACH DER SONSTIGEN HERSTELLUNG EINES KONTAKTS MIT DEM KANDIDATEN DURCH DIE BUSCHEK PAYROLL DURCH DEN KUNDEN MIT DEM KANDIDATEN EIN VERTRAG ZUR FESTANSTELLUNG BZW. EIN ANDERER VERTRAG ABGESCHLOSSEN, ENTSTEHT DER HONORARANSPRUCH DER BUSCHEK PAYROLL GEGENÜBER DEM KUNDEN. DER HONORARANSPRUCH ENTSTEHT UNABHÄNGIG DAVON, OB DER BUSCHEK PAYROLL EINE SCHRIFTLICHE BESTÄTIGUNG ZUR ZUSENDUNG VON UNTERLAGEN, VORSTELLUNG ODER HERSTELLUNG EINES KONTAKTS DURCH DEN KUNDEN VORLAG.
(E) DER HONORARANSPRUCH ENTSTEHT UNABHÄNGIG DAVON, IN WELCHER POSITION DER DURCH DIE BUSCHEK PAYROLL VORGESTELLTE KANDIDAT BEIM KUNDEN EINGESTELLT BZW. EINGESETZT WIRD. INSBESONDERE ENTSTEHT DER HONORARANSPRUCH DER BUSCHEK PAYROLL AUCH IN DEM FALL, WENN DER KANDIDAT FÜR EINE ANDERE POSITION EINGESTELLT BZW. EINGESETZT WIRD ALS FÜR DIE, FÜR DIE DIE BUSCHEK PAYROLL DEN KANDIDATEN VORGESTELLT HAT.
(F) DER HONORARANSPRUCH ENTSTEHT EBENFALLS, WENN DER KANDIDAT INNERHALB VON 24 MONATEN IM KONZERN DES KUNDEN – BEISPIELSWEISE BEI EINER ANDEREN KONZERNTOCHTER ODER KONZERNMUTTER – EINGESTELLT WIRD. UNERHEBLICH IST DABEI, OB DER VORGESTELLTE KANDIDAT FÜR DIE URSPRÜNGLICH VORGESEHENE POSITION ODER EINE ANDERE POSITION EINGESTELLT WIRD.
4. ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT, VERZUG
BUSCHEK PAYROLL RECHNET – SOFERN NICHT EIN ANDERES ZWISCHEN DER BUSCHEK PAYROLL UND DEM KUNDEN VEREINBART WORDEN IST – ÜBER IHRE ERBRACHTEN LEISTUNGEN AB, SOBALD ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM VON DER BUSCHEK PAYROLL VORGESCHLAGENEN KANDIDATEN EIN VERTRAG ZUR FESTANSTELLUNG BZW. EIN ANDERES VERTRAGSVERHÄLTNIS ABGESCHLOSSEN WORDEN IST.
5. ERSATZBEMÜHUNGEN
KÜNDIGT ODER WIRD EIN VON DER BUSCHEK PAYROLL FÜR EINE FESTEINSTELLUNG BZW. FÜR EIN ANDERES VERTRAGSVERHÄLTNIS BEIM KUNDEN VORGESTELLTER UND VON DIESEM EINGESTELLTER KANDIDAT INNERHALB VON 3 MONATEN DURCH DEN KUNDEN GEKÜNDIGT, WIRD DIE BUSCHEK PAYROLL SICH BEMÜHEN, EINEN ERSATZ ZU FINDEN. DIE BUSCHEK PAYROLL VERPFLICHTET SICH, DIE ERSATZBEMÜHUNGEN AUCH VORZUNEHMEN, WENN DER VERMITTELTE KANDIDAT DAS ARBEITSVERHÄLTNIS BZW. DAS ANDERE VERTRAGSVERHÄLTNIS NICHT ANTRETEN SOLLTE. HIERFÜR WIRD DEM KUNDEN JEWEILS KEIN ERNEUTES HONORAR IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN.
IV. BESONDERE REGELUNGEN BEI SCHULUNGSLEISTUNGEN
1. BUSCHEK PAYROLL BIETET SCHULUNGSLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT KUNDENPROJEKTEN AN. DIE ERBRINGUNG RECHTS- ODER STEUERBERATENDER TÄTIGKEITEN IST IN DIESEM ZUSAMMENHANG ALS VERTRAGSINHALT AUSGESCHLOSSEN.
2. SUBUNTERNEHMER
(A) BUSCHEK PAYROLL DARF QUALIFIZIERTE SUBUNTERNEHMER NACH VORHERIGER SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES KUNDEN EINSETZEN. BUSCHEK PAYROLL WIRD DEN KUNDE AUF DESSEN ANFORDERUNG DETAILLIERT ÜBER DIE QUALIFIKATION DER EINZUSETZENDEN SUBUNTERNEHMER INFORMIEREN. DER KUNDE ERTEILT HIERMIT DIE JEDERZEIT WIDERRUFLICHE ZUSTIMMUNG ZUM EINSATZ DES SUBUNTERNEHMERS.
(B) DIE VORSTEHENDE REGELUNG GILT NICHT, SOWEIT DER KUNDE EINZELVERTRAGLICH EINEN ÖFFENTLICHEN KURS BEI BUSCHEK PAYROLL BUCHT. BEI ÖFFENTLICHEN KURSEN DARF DER BUSCHEK PAYROLL AUCH OHNE ZUSTIMMUNG DES KUNDEN SUBUNTERNEHMER EINSETZEN.
3. VERGÜTUNG
(A) DER AUFTRAGNEHMER RECHNET SEINE LEISTUNGEN AUF BASIS EINER VERGÜTUNG NACH ZEITAUFWAND AB, SOFERN IM AUFTRAG NICHTS ANDERES VEREINBART WIRD. ES GELTEN DIE IN DER PREISLISTE VON BUSCHEK PAYROLL ANGEFÜHRTEN TAGES- UND STUNDENSÄTZE.
(B) SOFERN KURSE IN DEN RÄUMEN VON BUSCHEK PAYROLL STATTFINDEN, ENTHÄLT DER VERGÜTUNGSSATZ DIE VERPFLEGUNG DER TEILNEHMER.
(C) DIE ERSTELLUNG VON SCHULUNGSMATERIAL SOWIE DESSEN ETWAIGE NACHBEREITUNG NACH DER SCHULUNG SIND IN DER VERGÜTUNG INBEGRIFFEN. SIE WERDEN NUR DANN ZUSÄTZLICH VERGÜTET, WENN DIES IM AUFTRAG AUSDRÜCKLICH VEREINBART IST.
MIT DER VEREINBARTEN VERGÜTUNG SIND ALLE VON BUSCHEK PAYROLL ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ABGEGOLTEN. DIES GILT AUCH FÜR DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN GEMÄSS NACHFOLGENDEN ABSÄTZEN; ANSPRÜCHE DES AUFTRAGNEHMERS GEM. § 32 UND 32A URHG BLEIBEN HIERVON UNBERÜHRT.
4. BEHINDERUNG DES ABLAUFS
SIEHT SICH BUSCHEK PAYROLL IN DER DURCHFÜHRUNG EINES SCHULUNGSAUFTRAGS DURCH UMSTÄNDE GLEICH WELCHER ART BEHINDERT, SO WIRD ER DIES DEM KUNDEN RECHTZEITIG SCHRIFTLICH MITTEILEN. SIND DIE BEHINDERNDEN UMSTÄNDE VON BUSCHEK PAYROLL NICHT ZU VERTRETEN, SO WERDEN SICH DIE VERTRAGSPARTNER ÜBER EINE ANGEMESSENE VERSCHIEBUNG DER VEREINBARTEN SCHULUNGSTERMINE VERSTÄNDIGEN.
5. RECHTE AN DEN SCHULUNGSERGEBNISSEN
(A) DER KUNDE ERHÄLT VON BUSCHEK PAYROLL MIT DER VOLLSTÄNDIGEN VERGÜTUNG DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT, DIE VON BUSCHEK PAYROLL IM RAHMEN EINER SCHULUNG INDIVIDUELL FÜR DEN KUNDEN ERBRACHTEN LEISTUNGEN UND INDIVIDUELL FÜR DIESEN ERSTELLTE SCHULUNGSERGEBNISSE, INSB. DOKUMENTATIONEN, SCHULUNGSUNTERLAGEN UND PRÄSENTATIONEN (SÄMTLICHE VORSTEHEND BEZEICHNETEN GEGENSTÄNDE IM FOLGENDEN „SCHULUNGSERGEBNISSE“ GENANNT), RÄUMLICH UND ZEITLICH UNEINGESCHRÄNKT, INHALTLICH BESCHRÄNKT, AUCH IN BEARBEITETER UND UMGESTALTETER FORM, AUF DAUER IM EIGENEN UNTERNEHMEN ZU NUTZEN ODER NUTZEN ZU LASSEN.
(B) ZU DIESEM ZWECK ÜBERTRÄGT BUSCHEK PAYROLL DEM KUNDEN MIT ZAHLUNG DER VOLLSTÄNDIGEN VEREINBARTEN VERGÜTUNG DAS EINFACHE, RÄUMLICH UND ZEITLICH UNBESCHRÄNKTE, INHALTLICH BESCHRÄNKTE NUTZUNGSRECHT AN DEN SCHULUNGSERGEBNISSEN.
(C) DER KUNDE IST NICHT BERECHTIGT, DIE IHM GEMÄSS DEN VORSTEHENDEN ABSÄTZEN ZUSTEHENDEN RECHTE OHNE AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG VON BUSCHEK PAYROLL GANZ ODER TEILWEISE AUF DRITTE ZU ÜBERTRAGEN ODER DRITTEN ENTSPRECHENDE NUTZUNGSRECHTE HIERAN EINZURÄUMEN.
(D) SOLLTE DER KUNDE IN ZUKUNFT NUTZUNGSRECHTE (AUCH BISHER UNBEKANNTE) AN EINEM SCHULUNGSERGEBNIS VON BUSCHEK PAYROLL BENÖTIGEN, DIE VON DER VORSTEHENDEN RECHTSEINRÄUMUNG NICHT ERFASST SIND, SO WIRD BUSCHEK PAYROLL DIESE AUF ANFRAGE ZU ANGEMESSENEN KONDITIONEN NACHLIZENZIEREN. DIE KONDITIONEN SOLLEN SICH AN DEN BEREITS VEREINBARTEN KONDITIONEN ORIENTIEREN.
(E) AN VON BUSCHEK PAYROLL GELIEFERTEN ODER EINGEBRACHTEN SONSTIGEN MATERIALIEN, UNTERLAGEN UND DOKUMENTEN (IM FOLGENDEN KURZ „MATERIALIEN“), DIE BEREITS VOR AUFTRAGSERTEILUNG BESTANDEN UND VON BUSCHEK PAYROLL NICHT INDIVIDUELL FÜR DEN KUNDE ERSTELLT WURDEN, ERHÄLT DER KUNDE IM ZEITPUNKT DER LIEFERUNG BZW. DER EINBINDUNG DIESER MATERIALIEN IN EIN SCHULUNGSERGEBNIS EIN EINFACHES, RÄUMLICH UND ZEITLICH UNBESCHRÄNKTES, INHALTLICH GEM. DEN REGELUNGEN B. IV. 5 C. BESCHRÄNKTES AN DRITTE JEDOCH NICHT ÜBERTRAGBARES NUTZUNGSRECHT.
6. TERMINE UND VERZUG
(A) DIE IN DEM JEWEILIGEN EINZELAUFTRAG ANGEGEBENEN LEISTUNGSZEITEN, INSB. DIE VEREINBARTEN SCHULUNGSTERMINE, SIND VERBINDLICH, ES SEI DENN, DIE VERTRAGSPARTNER TREFFEN EINE HIERVON ABWEICHENDE VEREINBARUNG.
(B) BUSCHEK PAYROLL IST VERPFLICHTET, DEN KUNDEN RECHTZEITIG SCHRIFTLICH IN KENNTNIS ZU SETZEN, WENN UMSTÄNDE EINTRETEN ODER IHM ERKENNBAR WERDEN, AUS DENEN SICH ERGIBT, DASS DIE VEREINBARTE LEISTUNGSZEIT NICHT EINGEHALTEN WERDEN KANN.
V. BESONDERE REGELUNGEN BEI SOFTWAREÜBERLASSUNG/SOFTWAREMIETE-
-ENTFÄLLT
BONITÄTSPRÜFUNG
UNSER UNTERNEHMEN PRÜFT REGELMÄSSIG BEI VERTRAGSABSCHLÜSSEN UND IN BESTIMMTEN FÄLLEN, IN DENEN EIN BERECHTIGTES INTERESSE VORLIEGT, AUCH BEI BESTANDSKUNDEN, IHRE BONITÄT.DAZU ARBEITEN WIR MIT DER CREDITREFORM BONIVERSUM GMBH, HAMMFELDDAMM 13, 41460 NEUSS ZUSAMMEN, VON DER WIR DIE DAZU BENÖTIGTEN DATEN ERHALTEN. ZU DIESEM ZWECK ÜBERMITTELN WIR IHREN NAMEN UND IHRE KONTAKTDATEN AN DIE CREDITREFORM BONIVERSUM GMBH. DIE INFORMATIONEN GEM. ART. 14 DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG ZU DER BEI DER CREDITREFORM BONIVERSUM GMBH STATTFINDENDEN DATENVERARBEITUNG FINDEN SIE HIER:HTTPS://WWW.BONIVERSUM.DE/EU-DSGVO/INFORMATIONEN-NACH-EU-DSGVO-FUER-VERBRAUCHER/